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Die Aufenthaltsabgabe für Zweitwohnungen wird von Eigentümern, Nutzern oder Mietern von Häusern und Wohungen erhoben, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Truden i.N. haben und die sich zu touristischen Zwecken hier aufhalten. Die Abgabe wird jährlich unabhängig von der untergebrachten Zahl von Personen und von der Zahl der Nächtigungen erhoben.
Nicht abgabepflichtig sind die BürgerInnen, die im Register der im Ausland ansässigen Italiener (AIRE) eingetragen sind.
Die Einkünfte aus dieser Abgabe werden zu 95% dem Tourismusverein überwieser. Die restlichen 5% gehen an die Gemeinde.
Die Einstufung der einzelnen Unterkünfte in eine bestimmte Kategorie wird vom Gemeindeausschuss vorgenommen; diese Einstufung muss die touristische Ausstattung der Ortschaft, den Standort, die Art und die Einrichtung der Liegenschaft berücksichtige.
Die Meldung gilt auf für die folgenden Jahre und bleibt gültig, bis eine gegenteilige Erklärung abgegeben wurde.
Meldung einer Wohneinheit
Meldung der Nichtbenutzung einer Wohneinheit