Verbot von Anzünden von jeglichen Feuern im offenen Gelände

Anordnung Nr. 39/2026

Veröffentlichungsdatum:

12.08.2026

Lesedauer

< 1 Minute

Kategorien
Feuer

Beschreibung

Aufgrund der großen Trockenheit ist es strengstens untersagt Feuer jeglicher Art in offenem Gelände zu machen.

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Zuletzt aktualisiert: 12.08.2026, 08:22 Uhr

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