Flohmarktordnung

Regeln für Flohmärkte in der Gemeinde Truden im Naturpark, inklusive Teilnahmebedingungen, verbotenen Artikeln und Strafen

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Veröffentlichungsdatum

06.03.2017

Beschreibung

Die Flohmarktordnung der Gemeinde Truden im Naturpark regelt die Organisation und Durchführung von Flohmärkten, die von Privatpersonen oder Vereinen veranstaltet werden können. Es dürfen ausschließlich Privatpersonen gebrauchte Gegenstände verkaufen, während Händler und Handwerker sowie bestimmte Artikel wie Edelmetalle, Waffen oder Lebensmittel ausgeschlossen sind. Die Marktzeiten sind von 8:00 bis 18:00 Uhr, und bei Nichteinhaltung der Regeln können Strafen von 50 bis 500 Euro verhängt werden.

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Veröffentlichungsdatum

06.03.2017

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 16:58 Uhr

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