Verordnung für die Gewährung von Beiträgen für die Eröffnung von Handels -, Handwerks-, Gastbetrieben sowie Dienstleistungsunternehmen und Freiberuflern in den Ortszentren von Truden, Kaltenbrunn, Mühlen und San Lugano

Die Gemeinde Truden im Naturpark fördert die Neueröffnung von Betrieben in ihren Ortszentren mit Zuschüssen von bis zu 5.000 Euro

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Veröffentlichungsdatum

24.01.2020

Beschreibung

Die Gemeinde Truden im Naturpark bietet finanzielle Unterstützung für die Neueröffnung oder Übernahme von Handels-, Handwerks-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben sowie für Freiberufler in den Ortszentren von Truden, Kaltenbrunn, Mühlen und San Lugano an. Ziel ist es, die Ortszentren zu beleben und die Attraktivität für Einwohner und Touristen zu steigern, insbesondere durch die Ansiedlung von Betrieben, die keine Lärmbelästigung verursachen. Förderfähige Kosten umfassen Investitionen für die Eröffnung, Anpassung der Räumlichkeiten, Anschaffung von Inventar und Mieten, wobei ein Maximalbetrag von 5.000,00 Euro pro Antragsteller und bis zu 90% der anerkannten Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden kann.

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Veröffentlichungsdatum

24.01.2020

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 10:14 Uhr

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